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Legionellen-Trinkwasseruntersuchungspflicht

An alle Unternehmer und /oder Betreiber von Großanlagen §14 Trinkwasserverordnung 2011

Dazu zählen: Hausverwaltungen, Mehrfamilienhauseigentümer, Hotels, Freizeitanlagen, Campingplätze, Altenheime, Kindergärten, Jugendherbergen, Behindertenheime, Schwimmbäder, Hallenbäder, Fitness-Studios....

Akkreditierter Trinkwasserprobenehmer (speziell Legionellen) Meisterfachbetrieb 

 

    „Wir sind die Legio-Spezialisten“,

wir kümmern uns für Sie, ganz individuell !!"

 

Profitieren Sie von meiner 20-jährigen Berufserfahrung als Trinkwasserprobenehmer unter anderem in einem städtischen Wasserwerk mit großem Einzugsgebiet.

Nutzen Sie unsere Sach- und Fachkenntnisse der Trinkwasserprobenahme auf Legionellen und/oder Chemische Probenahme, sowie die gesetzlichen Anforderungen des Gesundheitsamtes und des Labors, die sofortige Handlungsfähigkeit und auch die Erfahrung bei einem Legionellenbefall. 

 

Wir übernehmen sehr gerne für Sie:

• Die Beratung Ihres Hausinstallateurs für den fachgerechten Einbau der Wasserprobeventile TrinkwV § 14 Abs. 3 Untersuchungspflicht 

• Terminierung und Benachrichtigung der Mieter zur Probenahme 
• die sach- und fachgerechte Wasserprobeentnahme TrinkwV § 15 Untersuchungsverfahren 
• bei einem positiven Befund leiten wir weitere Maßnahmen ein TrinkwV § 16 Handlungspflicht 
• Informationspflicht gegenüber dem MieterTrinkwV § 21 Informationspflicht 


Zusätzlich übernehmen wir auf Kundenwunsch die mikrobiologische und/oder chemische Wasserprobenahme von ihrem Kaltwasserleitungssystem (Trinkwasser). 


Ein akkreditiertes Labor  analysiert ihr Trinkwasser. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite. 

 

Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkV 2001) wurde in Deutschland am 21. Mai 2001, BGBI 2001 S.959ff

"Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2370), die
durch Artikel 2 Absatz 19 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist.

 

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